DisasCriso
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Juni 2023

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der DisasCriso GmbH, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin (nachfolgend "DisasCriso" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als DisasCriso ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn DisasCriso in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 DisasCriso bietet Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung, der Erstellung digitaler Produkte, Cloud-Lösungen, KI-Entwicklung, E-Commerce-Lösungen und digitaler Strategieberatung an.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag definiert.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote von DisasCriso sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

3.2 Die Bestellung bzw. der Auftrag des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist DisasCriso berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.

3.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Ausführung der Leistungen erklärt werden.

4. Leistungserbringung

4.1 DisasCriso wird die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik erbringen.

4.2 DisasCriso ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

4.3 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von DisasCriso ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

4.4 DisasCriso ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber wird DisasCriso bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen und insbesondere die erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung stellen.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung der Leistungen erforderliche Infrastruktur bereitzustellen, soweit dies vereinbart wurde.

5.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich hierdurch die Leistungserbringung, verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend. Zusätzliche Aufwendungen, die DisasCriso hierdurch entstehen, kann DisasCriso dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung bestimmt sich nach den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag festgelegten Preisen.

6.2 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist DisasCriso berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

6.4 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von DisasCriso ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. Abnahme

7.1 Soweit eine Abnahme vereinbart ist oder nach der Art der Leistung erforderlich ist, wird der Auftraggeber die Leistungen unverzüglich nach deren Bereitstellung durch DisasCriso abnehmen.

7.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Leistungen schriftlich unter konkreter Benennung von Mängeln die Abnahme verweigert oder wenn der Auftraggeber die Leistungen produktiv nutzt.

8. Nutzungsrechte

8.1 An den für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen räumt DisasCriso dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese für den vertraglich vorausgesetzten Zweck zu nutzen.

8.2 Die Übertragung der Quellcodes an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8.3 DisasCriso ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Lösungen als Referenz zu nennen und in anonymisierter Form für die Weiterentwicklung eigener Produkte und Dienstleistungen zu verwenden.

9. Gewährleistung

9.1 DisasCriso gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen.

9.2 Mängel werden vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich gerügt. DisasCriso wird Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen.

9.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistungen.

9.4 Schadensersatzansprüche unterliegen den Beschränkungen gemäß Ziffer 10 dieser AGB.

10. Haftung

10.1 DisasCriso haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von DisasCriso oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DisasCriso beruhen.

10.2 Für sonstige Schäden haftet DisasCriso nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DisasCriso oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DisasCriso beruhen.

10.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es werden vertragswesentliche Pflichten verletzt. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.5 DisasCriso haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber nicht eingetreten wäre.

11. Geheimhaltung und Datenschutz

11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

11.2 Die Vertragsparteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz bei DisasCriso finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Vertragsdauer und Kündigung

12.1 Sofern es sich um einen Dauerschuldvertrag handelt, wird dieser für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen.

12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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Friedrichstraße 123, 10117 Berlin

+49 30 87654321

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